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Windkraft Ja, mit Anstands-

Abstand

Für eine Energiewende die Rücksicht nimmt.

Was wollen wir?

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Unser Anliegen

Zum Schutz der Bevölkerung erachten wir einen Mindest-abstand zwischen Wind-energieanlagen und Wohn-gebäuden für erforderlich, welcher wenigstens 500 Meter beträgt. Diese Massgabe erachten wir als verhältnis-mässig und notwendig.

Die Initiative

763 Unterschriften wurden gesammelt, um eine klare Regelung für Mindestabstände von Windkraftanlagen zu verlangen.

Abstimmung

Am 14. Juni 2026 stimmt die Bevölkerung über die Initiative ab.

Das Initiativkomitee empfiehlt, die Initiative anzunehmen.

Empfehlung des Initiativkomitees

Warum?

Schutz der Anwohnerinnen und Anwohner

Für eine lebenswerte Umgebung

Bewahrung des Immobilienwerts in der Region

Sozial verantwortungsvolle Energiewende

Schutz von Naherholungs- und Revitalisierungsgebieten

Begrenzter Nutzen aufgrund schwacher Windverhältnisse

Demokratie und Mitsprache

1. Schutz der Lebensqualität und Gesundheit

. Die Einführung eines Mindestabstands ist ein notwendiger Schritt zum Schutz der Lebensqualität in unserer Gemeinde. Moderne Windkraftanlagen verursachen Lärm, Schattenwurf und Lichtemissionen. Besonders der nachts deutlich wahrnehmbare Lärm stellt eine erhebliche Belastung dar. Diese Effekte beeinträchtigen den Alltag der Anwohner, mindern den Wert von Immobilien und gefährden die Attraktivität der Region.

2. Unzumutbare Nähe zu Wohngebäuden

. In Sevelen sind Grosswindkraftanlagen (213 Metern Höhe) in einem Abstand von etwas über 300 Metern zu den nächsten Wohngebäuden geplant. Eine solche Distanz ist für Anlagen dieser Grössenordnung unzureichend. Ein Mindestabstand ist daher ein vernünftiger Kompromiss: Er schützt die direkt betroffenen Mitmenschen, ohne den Ausbau erneuerbarer Energien grundsätzlich zu verhindern.

3. Blick ins Ausland: Mindestabstände erfolgreich

. Länder mit langjähriger Erfahrung im Windkraftausbau – z.B. Dänemark – haben Abstandsregelungen eingeführt, um ihre Bevölkerung vor den negativen Auswirkungen zu schützen. Auch wir sollten uns für einen fairen und ausgewogenen Schutz unserer Bürger einsetzen.

4. Ungeeigneter Standort – neben Revitalisierung und landwirtschaftlichen Nutzflächen

. Die geplanten Anlagen sollen unmittelbar neben einem Revitalisierungsgebiet errichtet werden – einem Bereich, der mit öffentlichen Mitteln ökologisch aufgewertet wurde und heute als wertvoller Natur- und Erholungsraum dient. Zudem liegt er im Bereich von Feldern, die der Nahrungsmittelproduktion dienen. Ein solcher Eingriff in ökologisch und landwirtschaftlich bedeutende Flächen ist weder nachhaltig noch sinnvoll.

5. Demokratie und Mitsprache

. Die Bevölkerung hat ein Recht darauf, bei weitreichenden Infrastrukturprojekten mitzubestimmen. Unsere Initiative stärkt die lokale Autonomie und stellt sicher, dass die Interessen der direkt Betroffenen nicht übergangen werden.

Argumentarium des Initiativkomitees

. Der geforderte Mindestabstand ist im Vergleich zu bestehenden Vorschriften in der Schweiz und im Ausland eher gering, gleichzeitig bleibt der Nutzen aufgrund der schwachen Windverhältnisse unterdurchschnittlich. Deshalb ist eine sorgfältige Abwägung zwischen Belastung und tatsächlichem Mehrwert besonders wichtig.

5. Geringer Nutzen

Visualisierungen

Entdecken Sie den Unterschied: Unsere Visualisierungen zeigen die Landschaft mit und ohne die geplanten Windräder.

Grössenverhältnise

Faktencheck

Wir möchten die Faktenchecks die von den Befürwortern die wir so gelesen haben, einmal aus einem anderen Blickwinkel betrachten.

Anwohnende fühlen sich nicht gestört

. Fakt: Studien aus der Schweiz, Deutschland und der EU zeigen klar: Viele Anwohnende fühlen sich durch Windräder gestört – akustisch und visuell. Warum: •rhythmischer Lärm („Wusch Wusch“) •tieffrequenter Schall •grosse Anlagen (213 m) hörbar über weite Distanzen •verstärkter Schall in Tälern wie dem Rheintal Quellen: Empa/BAFU: Lärmermittlung von Windkraftanlagen, Bericht 452'460 Umweltbundesamt Deutschland: Geräuschwirkungen bei der Nutzung von Windenergie an Land SiRENE Studie (Schweiz): Foraster et al. École Centrale de Lyon: Studie zu Schallausbreitung & Amplitudenmodulation

Windkraftwerke wirken sich nicht negativ auf die Immobilienpreise aus

. Falsch! Immobilienpreise & Windkraft – was sagen die Studien wirklich? Wüest Partner: Analysiert Schweizer Verkäufe im Umkreis von 10 km um Windräder. Kein nachweisbarer Preiseffekt, aber: Datenbasis zu grob, um Nahbereichseffekte zu erkennen. 10 km Radius ungeeignet, um reale Beeinträchtigungen sichtbar zu machen. Fazit: Weder Bestätigung noch Entwarnung möglich. HEV Winterthur: Fasst internationale Studien zusammen. Diese zeigen Preisrückgänge im Nahbereich: ca. –25 % bei 300 m ca. –8 % bei 1 km ca. –5 % bei 2 km Keine Schweizer Daten, aber klare internationale Muster. Kurz gesagt: Wüest Partner kann wegen ungeeigneter Daten nichts beweisen (Fazit Punkt 5). Internationale Studien zeigen deutliche Preisrückgänge im Nahbereich. Quellen: Wüest und Partner (Fazit 5): https://www.bfe.admin.ch/bfe/de/home/versorgung/erneuerbare-energien/windenergie.exturl.html HEV Studie: https://www.hev-winterthur.ch/ratgeber/einfluss-von-windenergieanlagen-auf-immobilienpreise/ https://www.focus.de/finanzen/boerse/geldanlage/gewichtige-nachteile-fuer-anwohner-windkraft-an-land-bitte-abstand-nehmen_id_11662326.html

Windräder sind leise

. Windräder erzeugen 95–106 dB an der Quelle – -> so laut wie ein Presslufthammer- jedoch in 100 Meter Höhe In der Umgebung 300 m Abstand: → 45–50 dB(A) deutlich hörbar, besonders das „Wusch Wusch“ 500 m Abstand: → 40–45 dB(A) vergleichbar mit einer Strasse 700–1000 m Abstand: → 35–40 dB(A) entspricht leisem Hintergrundrauschen – aber auffällige Modulation bleibt -> Studien zeigen: Ein erheblicher Teil der Anwohnenden fühlt sich bereits ab 35 dB(A) belastet. Tieffrequenz & Infraschall •trägt sehr weit •dringt durch Wände •wird als Druck oder Vibration empfunden Verstärkung im Tal In Tälern wie dem Rheintal wird Schall durch Reflexion und Kanalisierung verstärkt. Gesetzliche Einstufung Windräder gelten nicht als „leise Anlagen“. Es gibt keine wissenschaftliche oder gesetzliche Definition, die eine Windkraftanlage als „leise“ klassifizieren dürfte. -> Eine Windkraftanlage kann grenzwertkonform sein – aber nie als „leise“ gelten. Quellen: https://www.bafu.admin.ch/bafu/de/home/themen/laerm/publikationen-studien/laerm-von-windkraftanlagen.html https://www.cerclebruit.ch/?inc=enforcement&e=6/644.html

Wenn eine Gemeinde kein Windrad will, dann kriegt sie auch keines

. Zitat Bundesrat Albert Rösti im Abstimmungskampf zum Energiegesetzt. Fakt: -Der Satz „Wenn eine Gemeinde kein Windrad will, dann kriegt sie auch keines“ wurde von Albert Rösti im Frühjahr 2024 im Zusammenhang mit der Abstimmung über das Schweizer Stromgesetz (Mantelerlass für eine sichere Stromversorgung) gesagt. Zeitpunkt April 2024 – während der politischen Kampagne vor der Volksabstimmung über das Stromgesetz am 9. Juni 2024. -Nachzulesen im Bericht in der Zeitung 20min vom Donnerstag, 25. April, 2024 https://www.20min.ch/de/story/abstimmungen-bundesrat-albert-roesti-im-interview-zum-stromgesetz-103091810 -Ansprache des Bundesrates Albert Rösti am 12.05.24, zur Volksabstimmung vom 09.06.24 zum Stromversorgungsgesetzt. -Zitat aus der Aufzeichnung: „Es sind zum Beispiel Einsprachen oder Abstimmungen in Gemeinden und Kantonen über konkrete Projekte weiterhin möglich.“ -Zu finden auf der Internetseite des Eidgenössischen Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation UVEK. https://www.20min.ch/de/story/abstimmungen-bundesrat-albert-roesti-im-interview-zum-stromgesetz-103091810 Fazit: Gemeinden können oft mitbestimmen – aber sie haben nicht immer ein absolutes Vetorecht. Es hängt stark vom Kanton und vom konkreten Verfahren ab. In einigen Kantonen entscheidet der Kanton. Es gibt aber Ausnahmen. In einigen Kantonen wird die Planung stärker auf kantonaler Ebene gemacht. Das sind die Kantone: -Luzern -St. Gallen -Schaffhausen -Neuenburg Jura Dort können Windparks teilweise über kantonale Sondernutzungspläne genehmigt werden. Dann hat die Gemeinde weniger Einfluss. Die Stimmberechtigten haben somit keine Möglichkeit mitzubestimmen. Es gibt dann nur noch den Rechtsweg.

Pauschale Mindestabstände sind nicht nötig und auch nicht zielführend

. Fakt: Fixe Abstände schützen besser. ✔️ Klar – verständliche Regeln statt komplizierter Lärmgutachten ✔️ Sicher – Schutz auch bei starkem Wind und Talakustik ✔️ Fair – gleiche Distanz für alle Anwohner ✔️ Verlässlich – weniger Streit, weniger Tricksereien Fixe Abstände schützen Menschen. Lärmberechnungen schützen Projekte. Die wichtigsten Vorteile: Klare Regeln statt komplizierter Gutachten Ein fixer Abstand ist verständlich und schafft Rechtssicherheit – ohne technische Berechnungen, die kaum jemand nachvollziehen kann. Talform verstärkt Schall: Lärmberechnungen können die reale Lärmsituation unterschätzen. Schutz vor Modellfehlern Lärm- und Schattenberechnungen basieren auf Annahmen. Wenn diese falsch liegen, leiden die Anwohner. Ein fixer Abstand schützt auch dann, wenn Modelle danebenliegen. Fairness für alle Einheitliche Abstände behandeln alle Bürger gleich – unabhängig von Windrichtung, Gelände, LSV-Zone oder Berechnungsparametern. Weniger Konflikte, weniger Streit Fixe Abstände reduzieren Gutachterstreit, Gegengutachten und juristische Auseinandersetzungen. Sie sind in dieser Hinsicht ökonomischer Zukunftssicher Auch wenn Windräder grösser und leistungsstärker werden, bleibt der Schutzabstand bestehen. Weniger Streit: Weniger Raum für Tricksereien und Grenzwert-Ausnutzung. Quellen: «Untersuchung der Preiswirkung von Windenergieanlagen auf Einfamilienhäuser» Fazit ab Seite 27 https://www.greenwatt.ch/files/greenwatt/documents/2019_prix%20de%20l'immobilier.pdf HEV Winterthur: Ausführliche Studie https://www.hev-winterthur.ch/ratgeber/einfluss-von-windenergieanlagen-auf-immobilienpreise/ EMPA Untersuchungsbericht Nr. 452‘460, int. 562.2432 https://www.cerclebruit.ch/enforcement/6/644_EMPA_Laermermittlung_und_Massnahmen_zur_Emissionsbegrenzung_bei_WKA.pdf

Sevelen hat das Potenzial für eine „Windgemeinde“

. Am 4. Dezember 2025 wurden von EW Sevelen die Zahlen für die geplanten Windkraftanlagen in Valpilär präsentiert. Folgende präsentierte Zahlen sind von Wichtigkeit: •Langjährige mittlere Windgeschwindigkeit: 4,72 m/s (ca. 17 km/h) •Mittleres Windpotenzial auf 132m: 236 W/m² •Einstufung des Winds: gering böig; wird als vorteilhaft betrachtet •Betriebsleistungszeit (6449h von 8760h): 73.6 % Schätzung Nettoertrag für drei geplante Vestas V162 Windkraftanlagen. •Nennleistung der drei Anlagen gemeinsam beträgt: 18,6 MW •Netzenergie pro Jahr: 23,7 GWh (23.700 MWh) •Ein Jahr hat 8.760 Stunden Volllaststunden = Netzenergie pro Jahr geteilt durch Nennleistung •Berechnung: 23.700 MWh / 18,6 MW = 1274 Vollaststunden Kapazitätsfaktor (CF) = Jahresproduktion / (Nennleistung × Jahresbetriebsstunden) •Berechnung: 23.700 MWh / (18,6 MW × 8.760 h) = 23.700 / 162.936 ≈ 0,1455 → ca. 14,6 % Vergleich Vollaststunden und Kapazitätsfaktor •In guten europäischen Lagen erreichen moderne Anlagen 2500–3500 Volllaststunden. In der Schweiz liegen viele Standorte bei etwa 1500–2200. •Vergleichbare Anlagen an guten Standorten in der Schweiz: CF ca. 25–28 % •In Deutschland: Kapazitätsfaktor an guten Standorten 30–35 % Fazit •In Sevelen errechnen sich gemäss den im Dezember 2025 vom EW präsentierten Zahlen lediglich 1274 Volllaststunden! •Der berechnete Kapazitätsfaktor von ca. 14,6 % für die Anlagen in Valpilär stellt eine schwache und unterdurchschnittliche Leistung dar. Die Behauptung, Sevelen habe das Potenzial zur Windgemeinde, widerspricht der hier dargestellten Beurteilung und den vorliegenden Berechnungen.

Wenn eine Gemeinde kein Windrad will, dann kriegt sie auch keines

. Zitat Bundesrat Albert Rösti im Abstimmungskampf zum Energiegesetzt. Fakt: -Der Satz „Wenn eine Gemeinde kein Windrad will, dann kriegt sie auch keines“ wurde von Albert Rösti im Frühjahr 2024 im Zusammenhang mit der Abstimmung über das Schweizer Stromgesetz (Mantelerlass für eine sichere Stromversorgung) gesagt. Zeitpunkt April 2024 – während der politischen Kampagne vor der Volksabstimmung über das Stromgesetz am 9. Juni 2024. -Nachzulesen im Bericht in der Zeitung 20min vom Donnerstag, 25. April, 2024 https://www.20min.ch/de/story/abstimmungen-bundesrat-albert-roesti-im-interview-zum-stromgesetz-103091810 -Ansprache des Bundesrates Albert Rösti am 12.05.24, zur Volksabstimmung vom 09.06.24 zum Stromversorgungsgesetzt. -Zitat aus der Aufzeichnung: „Es sind zum Beispiel Einsprachen oder Abstimmungen in Gemeinden und Kantonen über konkrete Projekte weiterhin möglich.“ -Zu finden auf der Internetseite des Eidgenössischen Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation UVEK. https://www.20min.ch/de/story/abstimmungen-bundesrat-albert-roesti-im-interview-zum-stromgesetz-103091810 Fazit: Gemeinden können oft mitbestimmen – aber sie haben nicht immer ein absolutes Vetorecht. Es hängt stark vom Kanton und vom konkreten Verfahren ab. In einigen Kantonen entscheidet der Kanton. Es gibt aber Ausnahmen. In einigen Kantonen wird die Planung stärker auf kantonaler Ebene gemacht. Das sind die Kantone: -Luzern -St. Gallen -Schaffhausen -Neuenburg Jura Dort können Windparks teilweise über kantonale Sondernutzungspläne genehmigt werden. Dann hat die Gemeinde weniger Einfluss. Die Stimmberechtigten haben somit keine Möglichkeit mitzubestimmen. Es gibt dann nur noch den Rechtsweg.

Sevelen hat das Potenzial für eine „Windgemeinde“

. Am 4. Dezember 2025 wurden von EW Sevelen die Zahlen für die geplanten Windkraftanlagen in Valpilär präsentiert. Folgende präsentierte Zahlen sind von Wichtigkeit: •Langjährige mittlere Windgeschwindigkeit: 4,72 m/s (ca. 17 km/h) •Mittleres Windpotenzial auf 132m: 236 W/m² •Einstufung des Winds: gering böig; wird als vorteilhaft betrachtet •Betriebsleistungszeit (6449h von 8760h): 73.6 % Schätzung Nettoertrag für drei geplante Vestas V162 Windkraftanlagen. •Nennleistung der drei Anlagen gemeinsam beträgt: 18,6 MW •Netzenergie pro Jahr: 23,7 GWh (23.700 MWh) •Ein Jahr hat 8.760 Stunden Volllaststunden = Netzenergie pro Jahr geteilt durch Nennleistung •Berechnung: 23.700 MWh / 18,6 MW = 1274 Vollaststunden Kapazitätsfaktor (CF) = Jahresproduktion / (Nennleistung × Jahresbetriebsstunden) •Berechnung: 23.700 MWh / (18,6 MW × 8.760 h) = 23.700 / 162.936 ≈ 0,1455 → ca. 14,6 % Vergleich Vollaststunden und Kapazitätsfaktor •In guten europäischen Lagen erreichen moderne Anlagen 2500–3500 Volllaststunden. In der Schweiz liegen viele Standorte bei etwa 1500–2200. •Vergleichbare Anlagen an guten Standorten in der Schweiz: CF ca. 25–28 % •In Deutschland: Kapazitätsfaktor an guten Standorten 30–35 % Fazit •In Sevelen errechnen sich gemäss den im Dezember 2025 vom EW präsentierten Zahlen lediglich 1274 Volllaststunden! •Der berechnete Kapazitätsfaktor von ca. 14,6 % für die Anlagen in Valpilär stellt eine schwache und unterdurchschnittliche Leistung dar. Die Behauptung, Sevelen habe das Potenzial zur Windgemeinde, widerspricht der hier dargestellten Beurteilung und den vorliegenden Berechnungen.

Windstrom macht die Schweiz unabhängiger und erhöht die Versorgungssicherheit.

. «66% des Stroms wird im Winter produziert.» Fakt: «Windpotential 2022» vom BFE zeigt in der Analyse, dass die Schweizer Windkraftanlagen im Winterhalbjahr generell mehr produzieren als im Sommerhalbjahr. Dies gilt wahrscheinlich für den Grossteil der Schweiz, mit Ausnahme einiger grossen Alpentäler, insbesondere des Rhonetals, wo die Produktion an den Nachmittagen im Frühling und Sommer am höchsten ist. Windmessungen in Ruggell/FL und Fläsch/GR haben dies bestätigt! Nicht 66% sondern 48-53 % Produktion Oktober bis März → Wind ersetzt nur einen Teil Winterimporte. Fakt: Die Schweiz importiert keine fossilen Energien für die Stromproduktion. Unsere fossilen Importe (Benzin, Diesel, Heizöl, Gas) haben nichts mit Windstrom zu tun. → Windkraft reduziert diese Importe nicht direkt. Fakt: Mehr Windstrom bedeutet mehr Abhängigkeit von ausländischen Netzen, weil schwankende Produktion durch Importe stabilisiert werden muss (Swissgrid). → Mehr Wind = mehr Importbedarf. Fakt: Windräder selbst machen abhängig: Technik, Ersatzteile, Rohstoffe und Wartung kommen fast vollständig aus dem Ausland. → Windkraft verlagert Abhängigkeiten – sie beseitigt sie nicht. ->Realität: Windstrom bringt keine Unabhängigkeit. Er löst weder das Schweizer Winterstromproblem noch reduziert er fossile Energieimporte – im Gegenteil: Er schafft neue Abhängigkeiten von ausländischen Märkten und Lieferketten. Quellen: https://www.newsd.admin.ch/newsd/message/attachments/72771.pdf - Seite 5 https://sunergy.li/images/stories/wind/gutachten_windmessung_ruggell-schellenberg_pw.pdf - Seite 13 https://sunergy.li/images/stories/wind/20170303_Sunergy_Windgutachten-Windmessung-And-Ans_Web.pdf – Seite 3

Die Initiative verunmöglicht die Windkraftanlagen in Sevelen

. Fakt: Das stimmt nicht. Die Initiative verbietet Windkraft nicht – sie setzt klare Regeln. Windanlagen können am geplanten Standort weiterhin gebaut werden, nur angepasst. Gemäss Energiegesetz Art. 27a: Windanlagen ab 2 MW erhalten bis zu 60 % Subventionen. Eine Anlage des Typs Vestas V 162 hat 6.2 MW – also problemlos förderfähig. Wichtig: Subventionen sind Steuergelder. Sie dürfen in der Beurteilung nicht einfach ausgeblendet werden. Die Wirtschaftlichkeit muss ganzheitlich betrachtet werden – gerade, weil verschiedene Energieträger unterschiedlich stark subventioniert werden. Vergleich der Subventionen der wichtigsten erneuerbaren Energiequellen: Energieart Windenergie bis 60% Ab 2 MW Leistung betragsberechtigt Photovoltaik (PV)ca. 10- 30% Wasserkraft bis 40% Energiegesetz

Windstrom schützt Vögel und Fledermäuse

. 75 % der Brutvögel sind vom Klimawandel bedroht. Windenergie ersetzt fossile Energien und schützt so Vögel und Fledermäuse. Umweltverträglichkeitsprüfungen und gesetzliche Schutzbestimmungen sorgen dafür, dass z.B. an sensiblen Standorten ein System eingesetzt wird, das die Anlage abschaltet, wenn Gefahr für Fledermäuse droht. Fakten statt Behauptungen „75 % der Brutvögel sind vom Klimawandel bedroht“ – falsch. In der Schweiz zeigt die Schweizerische Vogelwarte: Rund 40 % der Brutvögel gelten als gefährdet – Hauptgrund ist Lebensraumverlust, nicht der Klimawandel. „Windenergie schützt Vögel“ – irreführend. In der Schweiz ersetzt Windstrom kaum fossile Energie, weil unser Strommix bereits heute fast vollständig CO₂ arm ist: Der verbleibende fossile Anteil stammt vor allem aus Gas und Öl-Kraftwerken, die zusammen unter 3 % der Stromproduktion ausmachen. → Windräder verhindern hierzulande keine Vogelverluste durch „Klimaschutz“. „Abschaltsysteme lösen das Problem“ – nur teilweise. In der Schweiz helfen sie vor allem bei Fledermäusen, aber: •funktionieren nicht immer zuverlässig •schützen Greifvögel wenig •verhindern keine Kollisionen bei Thermik oder Vogelzug -> Fakt (Schweiz): Windräder sind selbst ein relevanter Gefährdungsfaktor für Vögel und Fledermäuse – besonders im Alpenraum, in sensiblen Habitaten und entlang von Zugrouten. -> Abschaltsysteme helfen – lösen das Problem aber nicht. Quellen: Vogelwarte Sempach, BFE und Fledermausschutz: https://www.vogelwarte.ch/de/news/neue-rote-liste-der-brutvoegel/ https://www.vogelwarte.ch/wp-content/uploads/2023/11/Leitfaden_UVP_Windenergie_D.pdf https://www.dashboardenergie.admin.ch/dashboard https://www.bafu.admin.ch/dam/de/sd-web/6xIfNFm5iY-Y/fledermausschutz-verkehrsinfrastrukturen.pdf https://fledermausschutz.ch/sites/default/files/2019-12/Merkblatt_Windenergie_Fledermausschutz_191217_0.pdf https://www.bfn.de/aktuelles/windenergieanlagen-empfehlung-fuer-bundesweite-signifikanzschwelle-zum-schutz-von https://www.leibniz-gemeinschaft.de/ueber-uns/neues/forschungsnachrichten/forschungsnachrichten-single/newsdetails/risikozone-windkraft

Windräder sind wirtschaftlich

. In der Schweiz werden grosse Windkraftanlagen stark subventioniert – typischerweise rund 60 % der Investitionskosten. Das liegt daran, dass: •das Windpotenzial im Alpenraum und Mittelland im internationalen Vergleich schwach ist •Standorte oft komplex, teuer erschliessbar und umstritten sind Fakt: Ohne Fördermittel würden die meisten geplanten Windparks in der Schweiz aus wirtschaftlichen Gründen nicht gebaut. Hauptgründe: 1.Hohe Investitionskosten pro kW: Schweizer Windräder sind aufgrund schwieriger Logistik (Transport, Fundamente, Erschliessung) teurer als in windreichen Ländern. 2.Relativ geringe Volllaststunden: In guten europäischen Lagen erreichen moderne Anlagen 2500–3500 Volllaststunden. In der Schweiz liegen viele Standorte bei etwa 1500–2200. In Sevelen errechnen sich gemäss den im Dezember 2025 vom EW präsentierten Zahlen lediglich 1274 Volllaststunden! 3.Strommarktpreise reichen nicht aus: Der Grosshandelspreis für Strom deckt die Vollkosten eines Schweizer Windrads ohne Förderung in der Regel nicht. 4.Kapazitätsfaktor in Sevelen nur 14,6%, Standorte im Jura haben bis 28% Fazit Unter normalen Marktbedingungen würde wohl kaum jemand Windkraftwerke bauen! Nur an sehr wenigen, und nur an den allerbesten Standorten würden Windkraftwerke entstehen. Einige exponierte Alpenstandorte könnten sich langfristig knapp rechnen. Ohne massive Unterstützung durch Bund oder Kantone gäbe es in der Schweiz nur einen Bruchteil der heute vorgesehenen Windenergieprojekte. Der Ausbau wird ausschliesslich von Subventionen befeuert. Die Standortbedingungen und Kostenstruktur sind im internationalen Vergleich ungünstig und somit die Wirtschaftlichkeit in Frage gestellt. Quellen: Der IEA Wind TCP Länderbericht Schweiz (2023) nennt: durchschnittlicher Kapazitätsfaktor Schweiz: ≈ 22 % Zum Vergleich: europäischer Durchschnitt: ca. 24 % Deutschland: ca. 19–30 % UK / Nordsee-Region: bis ~40 %. Offshore-Wind in der Nordsee erreicht sogar 45–65 % Kapazitätsfaktor.

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